Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte                JJ 2025/2026

Für das Jagdjahr 2025/26 wird die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.

Um für Sie das Erstattungsverfahren zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung zu beschleunigen und zu vereinfachen, wurde das Verfahren digitalisiert und steht als Online-Formular im Rahmen des Bayernportals zur Verfügung.

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuv/stmuv/lgl/erstattungsantrag_asp/index

Frist für die Abgabe der Anträge ist der 31.12.2026.

Oktober 2026

Erfolg: Die Initiative "Wanderhirsch" des LJV Baden-Württemberg zielt auf eine vernetzte Landschaft ab, in der Rotwild wandern kann

Nach über sechs Jahrzehnten fällt das pauschale Abschussgebot für wandernde, männliche Hirsche. Der Landesjagdverband und seine Mitstreiter haben sich intensiv dafür eingesetzt – für genetische Vielfalt, Vernetzung der isolierten Populationen und ein modernes, wissensbasiertes Rotwildmanagement.

Männliche Rothirsche dürfen in Baden-Württemberg künftig wieder wandern. Was eigentlich selbstverständlich klingt, ist tatsächlich außergewöhnlich: Hinter dieser Meldung steckt die Entscheidung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), die uralte Rotwildgebiete-Verordnung von 1958 zu ändern. Diese schrieb bislang den zwangsweisen Abschuss von Hirschen vor, die ihre auf dem Papier definierten und weit voneinander isolierten Rotwildgebiete im Zuge ihres natürlichen Wanderverhaltens verlassen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) setzt sich aktiv für den Schutz wandernder Hirsche ein, indem das Abschussgebot für männliches Rotwild außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete aufgehoben wurde. Diese Maßnahme soll den genetischen Austausch zwischen den isolierten Rotwildpopulationen fördern, die Vernetzung der Lebensräume ermöglichen und die Lebensweise dieser Tiere als "Wanderhirsch" fördern. 

Kernpunkte der Situation des Rotwildes im Baden-Württembergischen Odenwald ist diese Neuregelung: Außerhalb des ausgewiesenen Rotwildgebietes Odenwald müssen wandernde Hirsche geschont werden, um die genetische Situation zu verbessern.

„In Baden-Württemberg haben Sie den ‚Wanderhirsch‘, warum sollten wir in Bayern das nicht auch hinbekommen?“

So der neue BJV-Präsident Hubert Stärker.

Empfehlung

 Jagdliches Brauchtum 

„Die Behandlung von Trophäen, beispielsweise das korrekte Abschlagen, Abkochen, Reinigen, Bleichen von Schädeln und Geweihen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Jagdhandwerks und dient mehreren Zwecken. Eine fachgerechte Trophäenbehandlung ist auch die Möglichkeit, dem erlegten Wildtier die letzte Ehre zu erweisen. Ich schaffe für Sie ein bleibendes Erinnerungsstück ihrer Jagderlebnisse“

 

GOLDMEDAILLE FÜR DEN 22-ENDER AUS DEM REVIER EBERBACH I

Die Bewertungskommission bewertete unter anderen einen ungeraden 22-ender vom 11. Kopf mit 219,14 CIC-Punkten. Dieser Hirsch aus dem Revier Eberbach I, wurde mit der Goldmedaille gewürdigt. Er sei der bisher stärkste im Odenwald erlegte Hirsch.

VEREINIGUNG DER ROTWILDJÄGER IM ODENWALD 

Rotwild-Hegeschau 2025/2026 - Paradigmenwechsel bei der uralten Rotwildgebiete-Verordnung von 1958

Die Hegeschau der Vereinigung der Rotwildjäger im Odenwald, fand in der Stadthalle Eberbach unter Begrüßung des Vorsitzenden Dr. Alexander Wiese mit über 200 Besuchern statt. Diese alljährlich öffentliche Veranstaltung zog auch die interessierte Nichtjägerschaft in die Eberbacher Stadthalle. Es ist die Pflichtveranstaltung, in der nach behördlicher Anordnung Trophäen erlegter Hirsche präsentiert werden. Aus dem Odenwald innerhalb des Drei-Länder-Eck der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, wurden heuer 128 Hirschtrophäen präsentiert. 

Über das Jagdjahr hinweg, wurden 836 Stücke Rotwild zur Bejagung freigeben, erlegt wurden 632 Stücke, ein Erfüllungs-Ist von75,6 %. Dies waren etwa fünf Prozent mehr an erlegten Individuen wie im vorangegangenen Jagdjahr. Beim weiblichen Wild und den männlichen Kälbern, dem Kahlwild, lag die Erfüllungsquote bei über 80 %. Wesentlich schlechter war das Erfüllungsprozent mit gerademal 61,5 % bei den Hirschen. Im letzten Jagdjahr schlugen hier noch 68 % erlegter Hirsche zu Buche. Nach Bundesländern lag die Erfüllung in Hessen bei 82,3%, in Baden-Württemberg bei 69,6% und in Bayern bei 63,3%. 

Die Bewertungskommission bewertete unter anderen einen ungeraden 22-ender vom 11. Kopf mit 219,14 CIC-Punkten. Dieser Hirsch aus dem Revier Eberbach I, wurde mit der Goldmedaille gewürdigt. Er sei der bisher stärkste im Odenwald erlegte Hirsch, so Dr. Wiese.

Im Verlaufe der Veranstaltung wurde der Altersgutachter und Revierverantwortliche Ingo Walter geehrt. Er bekam durch die stellvertretende Bezirksjägermeisterin, Frau Barbara Meyer-Böhringer, die silberne Verdienstnadel des LJV Baden-Württemberg für sein großes Engagement um das Rotwild und die Jagd verliehen.

Veranstaltungshöhepunkt war der Fachvortrag von Jörg Ziegler vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Ziegler ist dort Leiter des Referates Wildtiermanagement und Jagd.

Er erläuterte die aktuellen jagdlichen Vorgaben für das Rotwildmanagement in Baden-Württemberg, wonach Hirsche außerhalb der Rotwildgebiete seit dem 21. Januar 2026 nicht mehr bejagt werden dürfen. Das verpflichtende Abschussgebot ist vom Tisch. Ein hervorragendes Signal, denn dies ist eine unerlässliche Maßnahme für den genetischen Austausch zwischen den Rotwildgebieten. Für das Rotwild mit seiner nachweislich genetischen Verarmung in Baden-Württemberg, ein erster und wichtiger Schritt. Die Jägerschaft begrüßte unter großem Applaus diesen auch von der Wissenschaft geforderten Schritt. Nach über einem halben Jahrhundert fällt das Abschussgebot für wandernde, männliche Hirsche. Der Odenwald braucht dringend in der Causa Rotwild genetische Vielfalt, Vernetzung der isolierten Populationen und ein modernes, wissensbasiertes Rotwildmanagement.

Text und Bildquelle: Michael Huber

Wildkonfiskatsammelstellen - Landkreis Miltenberg gut aufgestellt 

Septemer 2025 | MILTENBERG. Vorbeugender Seuchenschutz wird im Landkreis Miltenberg von Jägerschaft und Behörden sehr ernst genommen. Die Seuchenprophylaxe in Form von Wildkonfiskatsammelstellen wurde für ganz Bayern im Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest vom Freistaat angeordnet. Seit der Eröffnung der Wildkonfiskatsammelstelle im südlichen Landkreis Miltenberg 2018 wurden dort bislang 370 Tonnen Konfiskate verbracht. Im Wesentlichen von Schwarzwild. Wildkonfiskate sind Abfälle von Tieren, die vom Wildkörper entfernt und entsorgt werden müssen. Es handelt sich dabei auch um Teile, die nicht zur menschlichen Ernährung geeignet sind. Derzeit wird die Sammelstelle wöchentlich an vier Werktagen durch die ztn in Hardheim angefahren. In die Sammelstellen des Landkreises dürfen nur angefallene Konfiskate von Wildtieren verbracht werden, die aus dem Landkreis Miltenberg stammen.

 

Vorsorgliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung vom Landratsamt erweitert

Mit der ASP-Allgemeinverfügung 2024 und der Pflicht zur Entsorgung des Aufbruchs war der bisherige Abfallkühler in Miltenberg an seine Kapazitätsgrenze gelangt. Zu Beginn der Herbstjagdsaison wurde die Sammelstelle mit einem weiteren Konfiskat-Abfallkühler ausgestattet und in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurde auf der Dachfläche der Miltenberger Sammelstelle eine PV-Anlage installiert. Damit könne fast der gesamte Strom autark gewonnen werden, berichtet Roland Dittrich vom Landratsamt. Zur Abdeckung des Landkreisgebietes befindet sich eine weitere Sammelstelle im nördlichen Teil des Landkreises in Eisenbach. Beide Sammelstellen werden ehrenamtlich von der Jägerschaft betreut, diese gewährleistet den reibungslosen Betrieb beider Sammelstellen. Mit den Standorten in Miltenberg und Eisenbach hat der Landkreis kurze Anfahrtstrecken für die Jägerschaft geschaffen. Bei einem aktuellen Seuchengeschehen im Landkreis dienen die Wildkonfiskatsammelstellen der Entsorgung von seuchenverdächtigem Wild als Verwahrstellen. Das gute Miteinander der Miltenberger Behörden und der Jägerschaft zeigen deutlich auf, wie gut im Landkreis Miltenberg zusammengearbeitet wird. MH. 

 

Sammelstelle Miltenberg

Am Klärwerk des Abwasserzweckverband Main-Mud, Altstadtweg 31, 63897 Miltenberg. 

Sammelstelle Eisenbach

Im Industriegebiet 63785 Obernburg Stadtteil Eisenbach      Im Weidig 

Die Wildsau immer am Mann

Der Griff in die Manteltasche oder in den Aser wird zum Genussspektakel: Luftgetrocknete Wildschweinwurzen

Man nehme eine Wildschweinkeule, löse den Knochen aus, entferne Sehnen und Häutchen. Das Wildpret wird in gulaschgroße Stücke zerteilt. Hinzu kommen je nach Gusto etwa 25 Prozent Wildschweinfeist der ebenso vorbereitet und mit dem Wildpret gemischt wird. In der Not gelingt das auch mit fettem Hausschweinebauch. Alles wird nun flachliegend angefroren.

Parallel wird folgende Gewürzmischung für 1 kg Wildpretmasse mit Feist vorbereitet: 22 g feines Meersalz, 3 g fein gemahlener Pfeffer, 2 g geschroteter Pfeffer, 2 g Ingwerpulver, 5 g Knoblauchgranulat, 1 g Macisblüte, 1 g gemahlener Kümmel, 2 g Koriander, 5 g Traubenzucker, 5 g Paprikapulver süß, 5 g Senfkörner, Starterkulturen. Ersatzweise ein Schnapsglas Cognac. 

Angefrorene Wildpretmasse mit den Gewürzen durch die grobe Scheibe wolfen. Das Brät sorgfältig kneten und vermengen. Haftet das Brät an den Händen, geht es gleich zum Endspurt über.

Naturdärme im Kaliber 26/28 warm wässern, das Wasser abstreifen und nun sehr straff mit dem kalten Brät füllen. Den Darm auf die gewünschte Länge abdrehen. Sollten Lufteinschlüsse unvereinbar sein, mit einer dünnen Nadel die Luftreservoirs aufstechen. 

Der Trocknungsprozess sollte mindestens 10 Tage bei etwa 18°-20° an einem gering luftigen Ort andauern. Ein längerer Trocknungsprozess führt zu mehr Geschmacksintensität, Festigkeit und lässt das Gewicht und auch die Größe leider schwinden. 

Tipp: Gehen Sie besonders hygienisch vor. Das beginnt bereits beim Erlegen und Versorgen des Schwarzwildes. Der Wildkörper soll schnellstens in die Kühlung verbracht und durchgekühlt werden. Verwenden Sie keinesfalls Wildpret mit Blutergüssen oder ähnlichem.

Sollte sich auf dem Darm während der Trocknungsphase ein Schleier bilden, werden die Wildwurzen bis zweimal täglich mit einer kräftigen Salzlake und einem Tuch abgewischt. 

Ein Gewichtsverlust von 30 Prozent kann ein Qualitätsmerkmal sein. Aber solange vor den Wildwurzen zu stehen ist kaum auszuhalten. 

Nielgänse und Rostgänse

Neue Verordnung: Erweiterte Jagdzeiten für Nilgans und Rostgans

Aiwangers Ankündigung vollzogen. Ab sofort ermöglicht eine neue Verordnung im Jagdland Bayern die verstärkte Bejagung von Nil- und Rostgänsen. Die heimische Artenvielfalt und die Landwirtschaft können aufatmen.

Denn seit dem 1. September 2025 gelten in Bayern erweiterte Bejagungsmöglichkeiten für Nil- und Rostgänse. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ebnete den rechtlichen Rahmen, um die anwachsende Themata mit beiden Arten einzuschränken.

Fazit: Die Nilgans darf nun ganzjährig bejagt werden. Die Rostgans wurde in das Jagdrecht aufgenommen. Adulte Tiere haben jetzt eine Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar, Jungtiere haben das gesamte Jahr Jagdzeit. 

Aiwanger legte folgendes aus: „Mit der neuen Verordnung schaffen wir die dringend nötige Grundlage für eine gezielte Bejagung. Vielerorts nehmen die Probleme mit beiden Gänsearten zu. Ab sofort kann die Jägerschaft vor Ort besser reagieren und die betroffenen Landwirte unterstützen.“ Weiter: „Ich bitte die Jägerschaft, Nil- und Rostgans stärker zu bejagen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden jetzt geschaffen. Die Tierwelt verändert sich ständig – wir müssen schnell reagieren.“

Die jagdrechtliche Verordnung vom 12. August 2025 wurde am 29. August 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt mit dem 1. September 2025 in Kraft.

Klartext: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 12. August 2025 

1. § 18 wird wie folgt geändert: Dass „3.abweichend von § 1 Abs. 2 der Bundesverordnung in Verbindung mit § 22 Abs. 4 Satz 2 BJagdG Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund und Nilgans in den Setz- und Brutzeiten bejagt werden dürfen.“

2.  wird wie folgt gefasst: „Die Jagd auf adulte Rostgänse darf in der Zeit vom 1. September bis 28. Februar und auf juvenile Rostgänse ganzjährig ausgeübt werden.“ 

Hintergrund

Die invasiven Nilgänse gelten als besonders aggressiv gegenüber Nahrungskonkurrenten. 

Ihr Aggressionstypus verläuft in zwei Stufen, nämlich drohen und kämpfen. Zum Drohverhalten zählen Kopf recken, Gefieder plustern, Schnabel öffnen und lautes Rufen. Bringen die Drohgebärden keinen Erfolg, geht die Nilgans mit geöffneten Flügeln und kurzer Verfolgung in den Kampf über, beißt und behackt. 

Es wurde am Main mehrfach beobachtet, wie einheimische Entenküken regelrecht „zerrissen“, werden oder einheimische Entenarten von ihren Gelegen vertrieben wurden. 

Auch in unserer Region gibt es Probleme mit verkoteten Badeplätzen. Besonders heftig im Freibad Amorbach. 

Aufwandsentschädigung 
& Steuerpflicht

Zitat des LGL:

"Als Privatmann und Jagdausübungsberechtigter müsste diese Einnahme angegeben werden beim Finanzamt. Denn grundsätzlich sind alle Einkünfte zu melden. Die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild fällt unter sonstige Einkünfte bei der Steuererklärung. Dies ist aber alles in Eigenverantwortung den Jägern überlassen. 

Wir als Amt sind jedoch verpflichtet Meldungen direkt an das Finanzamt zu übermitteln, soweit die Einnahmen 1500 Euro übersteigen. 

Bei Städten und Kommunen ist dies genauso, wobei diese anders besteuert werden. Hier gilt es nicht als sonstige Einkunft. Ich meine als Einkunft aus Forst- und Landwirtschaft.

Mehr darf und kann ich hierzu auch nicht sagen. Jeder Jäger muss sich hier selbst dazu informieren und entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen Mathias Renner                                   LGL Erlangen am 16. April 2025

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - Z3.1.1 Haushaltsangelegenheiten -Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen"

 

 

 

 

 

April 2025

Wie können Jäger bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse mithelfen? 

Worauf muss besonders geachtet werden? Dr. Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund erklärt im DJV-Interview, wie man die invasive Art erkennt und was sie so problematisch macht.

Invasive Art: Die Asiatische Hornisse greift Bienenvölker an und ist eine Gefahr für die Umwelt.Invasive Art: Die Asiatische Hornisse greift Bienenvölker an und ist eine Gefahr für die Umwelt. (Quelle: Sebastian Spiewok)

Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft. 

Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben. 

Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen? 

Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf. 

Woran erkennt man die Asiatische Hornisse? 

Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.

Info

Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.

Meldeadressen für Sichtungen von Vespa velutina und deren Nestern

Sichtungen der asiatischen Hornisse Vespa velutina (Tiere oder Nester) können Sie grundsätzliche an die zuständige Untere Naturschutzbehörde melden. Je nach Bundesland stehen Meldeportale, Apps oder bestimmte E-Mail-Adressen zur Verfügung. 

Damit eindeutig festgestellt werden kann, ob es sich tatsächlich um asiatische Hornissen handelt, sollten Sie unbedingt Fotos mitschicken. Außerdem wird der genaue Fundort benötigt (Ort, Adresse, falls vorhanden: GPS-Daten) und im Falle eines Nestes eine genauere Beschreibung des Nistortes (z.B. 10 m hoch im Baum, Hecke, Schuppen). Auch das Beobachtungsdatum, gegebenenfalls sogar die Uhrzeit sollten Sie bitte angeben. Für Rückfragen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten wichtig. 

Versuchen Sie bitte niemals selbst, Tiere zu töten oder Nester zu entfernen!

Miltenberg

Im Landkreis Miltenberg können Sie mit Herrn Matthias Meidel Kontakt aufnehmen. Er kann weiterhelfen: ✉ matthias.meidel@web.de.

Oder Sie wenden sich an die Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg, oder:

Bayern 

Meldeportal der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: https://www.beewarned.de

 

Oktober 2026
Bildquelle DJV

Ergebnisse: Genetische Untersuchung beim Rotwild durch die TU-München
2023 bis 2026

(9. Juni 2026) München – Gute Nachrichten für Bayerns Rotwild: Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung bestätig den guten genetischen Zustand der meisten bayerischen Rotwildgebiete. Staatsministerin Michaela Kaniber hat heute den Abschlussbericht zur „Erhebung der genetischen Populationsstruktur und des Zustandes der bayerischen Rotwildvorkommen“ entgegengenommen. Überreicht wurde das Ergebnis der mehrjährigen Forschungsarbeit von Professor Andreas König von der Technischen Universität München und dem Präsidenten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Dr. Peter Pröbstle.

„Die Sorge der Jägerschaft, dass die bestehenden Rotwildgebiete die genetische Vielfalt und damit die körperliche Fitness unserer Rotwildbestände beeinträchtigen könnten, habe ich sehr ernst genommen. Deshalb haben wir diese Frage mit modernsten wissenschaftlich Methoden untersuchen lassen“, sagte Staatsministerin Kaniber. Die Ergebnisse seien nun eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Rotwildmanagements in Bayern.

Die Untersuchung analysierte die Populationsstruktur, den genetischen Zustand und die Vernetzung zwischen den zehn bayerischen Rotwildgebieten. Das Ergebnis fällt überwiegend positiv aus: Sieben der zehn untersuchten Rotwildgebiete weisen einen guten bis sehr guten genetischen Zustand auf. Dazu zählen die Rotwildgebiete Oberbayern/Hochgebirge, Schwaben, Bayerischer Wald, Oberpfalz Süd, Oberpfalz Nord/Veldensteiner Forst, Fichtelgebirge sowie Spessart/Rhön.

„Die Forschung bescheinigt dem Großteil unserer Rotwildvorkommen eine hohe genetische Vielfalt. Das zeigt: unsere Rotwildpopulationen sind überwiegend genetisch gut aufgestellt und ausreichend vernetzt. Für diese Gebiete besteht derzeit kein Handlungsbedarf“, betonte die Ministerin. Besonders bedeutsam sei dabei, dass die positiv bewerteten Gebiete den überwiegenden Teil der bayerischen Rotwildvorkommen sowohl hinsichtlich ihrer Fläche als auch der Anzahl der Tiere umfassen.

Bei drei sehr kleinen Rotwildgebieten sehen die Wissenschaftler dagegen weiteren Hinweise auf Untersuchungs- und Handlungsbedarf. Für die Haßberge und den Odenwald empfiehlt die TUM zusätzliche Analysen zur Vernetzung der Landschaft und zu Möglichkeiten, den genetischen Austausch weiter zu fördern. Für die Isarauen identifizierten die Wissenschaftler aufgrund der starken räumlichen Isolation eine besondere Situation. Hier hat die TUM die Option genannt, geeignete Individuen aus anderen Gebieten unter wissenschaftlicher Begleitung einzubringen, um die genetische Vielfalt zu stärken.

Auch beim körperlichen Zustand der Tiere liefert die Studie eine wichtige Entwarnung: Hinweise auf Inzuchtprobleme konnten bei den untersuchten Rotwildbeständen in Bayern nicht festgestellt werden.

„Mit diesem Abschlussbericht liefern wir nun die fundierte Grundlage für eine wissensbasierte Diskussion zwischen den zuständigen Ministerien und den betroffenen Verbänden. Neben den Bedürfnissen des Rotwilds sind dabei auch die berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Waldumbaus zu berücksichtigen“, sagte Kaniber abschließend.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Fragen hierzu beantwortet ihnen: AG Wildbiologie und Wildtiermanagement, Technische Universität München

Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 2, D-85354 Freising,               Tel.: + 49 8161 71 4599

Oktober 2026

NEU BEI UVV-JAGD

Neue Unfallverhütungsvorschrift: Das gilt auf der Jagd!

02.Oktober 2023 PIRSCH|Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat die Unfallverhütungsvorschrift Jagd angepasst. Darum geht es. Bei der Erntejagd lockt die Aussicht auf reiche Beute. Doch die Sicherheit darf dem Jagderfolg nicht nachstehen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Unfallverhütungsvorschrift: Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

2
Okt
2023

WESHALB WERDEN NILGÄNSE UND WASCHBÄREN IN BAYERN BEJAGT?

Deshalb:

Die Nilgans aus Afrika gehört zu den Vögeln, die sich in Deutschland am stärksten ausbreiten. Diese Neozoen, also tierische Neubürger, sind ursprünglich am Nil beheimatet, leben auch an Seen und Flüssen in ganz Afrika. Vor allem im östlichen, in Süd- und Zentralafrika. Nach Deutschland kamen sie aber nicht direkt aus Afrika. Im 17. Jahrhundert wurden sie in Volieren in Großbritannien und den Niederlanden als Ziergeflügel gehalten. Nilgänse sind etwas kleiner als Graugänse und heben sich durch eine auffälligere Färbung ab. Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Von anderen Gänsearten sind sie vor allem durch ihren braunen Augenfleck zu unterscheiden. Nilgänse sind sehr aggressiv, vor allem während der Brutzeit. Es wird berichtet, dass am Main (Landkreis Miltenberg) Nilgänse heimische Entenküken räubern und töten.  

Zitat Wikipedia: "Die Verbreitung der anpassungsfähigen und aggressiven Nilgans kann Auswirkungen auf die heimische Vogelwelt, insbesondere auf andere Wasservögel haben, zum Beispiel lokale und vereinzelte Verdrängung. Nilgänsen wird ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten zur Brutzeit gegenüber anderen Wasservögeln zugeschrieben. Genauere Untersuchungen haben gezeigt, dass von aggressivem Verhalten andere Nilgänse und Entenvogelarten mit einem Gewicht von 1.000 bis 3.000 Gramm betroffen sind. Dabei hängt die Aggressionsbereitschaft von der Vogeldichte am Gewässer und nicht vom Futterangebot ab. Attacken von Nilgänsen betreffen fast nur die Stockente. Attacken auf Junge führende Stockenten enden manchmal mit dem Tod von Stockentenküken. Hingegen wurden Junge führende Reiherenten und Teichhühner nicht attackiert. Auch sind Fälle bekannt, in denen Nilgänse Weißstorchnester, Wanderfalkenhorste und Schleiereulennistplätze übernommen haben und dabei diese Arten am Brüten hinderten. Eine Bekämpfung wurde vereinzelt nicht empfohlen.

2017 setzte die EU die Nilgans auf die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nationale Bestimmungen sind nur noch zulässig, wenn diese strenger sind als in der EU-Verordnung. Für die Nilgans gilt nun wie für die anderen Arten auf der Liste ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Es besteht nicht nur die Verpflichtung zur Einrichtung von Überwachungssystemen und zur Minimierung von Auswirkungen schon weit verbreiteter Arten, sondern nach Artikel 19 dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2019 „wirksame Managementmaßnahmen“ verfügen, welche „tödliche oder nicht-tödliche physikalische, chemische oder biologische Maßnahmen zur Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population“ umfassen."

Waschbär: Der bis zu zwölf Kilo schwere Allesfresser nimmt nicht nur als Nesträuber erheblichen Einfluss auf die Bestände bedrohter Vogelarten. Diese invasive Art breitete sich stärker aus, als von den Experten prognostiziert wurde. In den 1930er Jahren lebten gerade einmal zwei Waschbär-Paare in Deutschland: Ein Paar war bei Kassel ausgesetzt worden, ein anderes in Berlin ausgerissen. Der Kleinbär ist durchaus ein Raubtier. Er verteidigt sein Revier auch gegen Hauskatzen und Hunde vehement. Er gefährdet auch unsere heimischen Wildkatzen. Dabei ziehen sich die angefallenen Individuen meistens Augenverletzungen und Bisswunden am gesamten Körper zu oder töten Katzen und Hunde.

Er bezieht potenziellen Uhu-Nistplätze, besetzt Horste von Greifvögeln und Störchen und frisst bedrohte Sumpfschildkröten. Die Kletterkünstler werden sogar im Seeadlerhorst gesichtet. Er ist ein nachtaktiver Opportunisten. Er bezieht in unseren urbanen Lebensräumen Speicher, Gartenhäuser und Garagen, er hat sich auch verstädtert.

Zitat Wikipedia: „Neben vielen Jägern und Förstern sind auch viele Naturschützer der Ansicht, dass die als unkontrolliert zu bezeichnende Ausbreitung negative Auswirkungen auf das Ökosystem der deutschen Wälder habe, und fordern daher eine Bejagung. Als Hauptargument wird angeführt, dass der Waschbär heimische Tierarten verdränge bzw. schädige. Waschbärenforscher widersprechen dieser Auffassung. So stellt der Zoologe Hohmann heraus, dass allein das Fehlen natürlicher Feinde im europäischen Raum eine intensive Jagd nicht rechtfertige, da diese auch im nordamerikanischen Verbreitungsgebiet keine Rolle als wesentliche Todesursache spielten.

Über das Ausmaß der Prädation durch Waschbären und deren negativen Einfluss auf Vogelpopulationen war lange wenig bekannt. Gesichert war, dass er durch die Besetzung von Nistbäumen und Horstplätzen einheimische Vögel, etwa den Graureiher, während der Brutzeit verdrängen kann. In den letzten Jahren erschienene Studien belegen den negativen Einfluss auf die Populationen verschiedener Vogelarten. In Sachsen-Anhalt wurden Brutverluste in bestandsbeeinflussender Höhe bei den Arten Rotmilan, Mauersegler, Wendehals und Trauerschnäpper nachgewiesen. Beim Trauerschnäpper gab es 2012 und 2013 im Steckby-Lödderitzer Forst bei über 20 Prozent der Bruten des Trauerschnäppers in Nistkästen Prädation durch den Waschbär. Auch für den Harz und dessen nördliches Vorland liegen inzwischen umfangreiche Daten zur Prädation vor. Negative Auswirkungen des Waschbären wurden auch bei Star, Schwarzstorch, Uhu und verschiedenen Greifvogelarten nachgewiesen. Bei Koloniebrütern wie Graureiher und Kormoran führt die längere Anwesenheit von Waschbären sogar zur Aufgabe großer Brutkolonien. Die Bruten von Höhlenbrütern und Nestbrütern sind nicht nur durch Prädation gefährdet, sondern kommen oft erst gar nicht zustande, da größere Baumhöhlen und Horste vom Waschbär als Schlafplatz- und Ruheplatz belegt werden.“ 

Waschbären haben Deutschland fest im Griff

Hunderttausende von ihnen leben hier. Die Historie um den Einzug nach Deutschland bilden gerade einmal zwei Pärchen dieser Kleinbären und zwar im April 1934. Die Idee und die vier Tiere kamen von Geflügelzüchter und Pelztierhändler Rolf Haag, wohl aus Freude, unsere heimische Fauna bereichern zu können. Gegen Kriegsende 1945 wurden außerdem einige Waschbären von einem Pelztierzüchter in der Nähe von Berlin ausgesetzt. Von diesen wenigen Exemplaren stammen die heutigen in Deutschland wildlebenden Waschbären ab. Von Nordhessen und Brandenburg aus eroberten sie sich ganz Deutschland als Heimat.

Dank der beiden hessischen Förster Herrn Horst Mahron und Herrn Eberhard Leicht, scheint der Fall der deutschen Waschbärpopulation gelöst: Beide stöberten in alten Unterlagen und fanden im Jahr 2009 heraus, dass Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch, Förster in Vöhl am Edersee, zwei Waschtierpärchen schon ausgesetzt hatte, noch bevor er dazu die Genehmigung aus Berlin erhalten hatte. Forstmann Leicht übrigens, als Leiter des Reviers Vöhl-Edersee, war Nachmieter der vormaligen Kollegen, die damals in Nordwesthessen die Waschbären aussetzten. Darüber wurde nicht nur akribisch Buch geführt, die Akten wurden auch verwahrt und brachten Licht ins Dunkel.

Allem voran wurde zwischen 1933/34 ein Genehmigungsverfahren nach preußischer Manier eingeleitet, da die Region nicht nur zu Deutschland, sondern damals auch zu Preußen gehörte. Pelzhändler hatten die Idee, den Kleinbären in die heimische Fauna zu holen. Die Experten aber, waren dagegen. Aus den gesichteten Unterlagen ging hervor, dass erst einmal ein Antrag an das Regierungspräsidium in Kassel gestellt wurde. Das Präsidium dort, habe den Antrag an den damaligen Landesjägermeister weitergereicht. Dieser wiederum saß im Lande Preußen in Berlin. Dort gab es Widerstand von den in Tierfragen bekanntesten Köpfen im Deutschen Reich: Carl Hagenbeck, Tierforscher aus der Hamburger Zoodynastie, und Lutz Heck, Namensgeber des Heckrindes, wie sein Vater Direktor des Berliner Zoos und Bruder des Münchner Zoodirektors. Lutz Heck, so geht aus den Unterlagen hervor, zeigte sich "nicht so ganz einverstanden", Herr Hagenbeck verwies auf einen in seinem Garten ausgebüxten Waschbären: "Er hatte sechs Junge zu ernähren und stahl mir täglich mehrere Enten, Meerschweinchen und dergleichen".

Beamtentum und Ministerialbürokratie

Monatelang wurden die Akten in der obersten Jagdbehörde gewälzt. "Als dann eine Entscheidung aus Berlin kam, war es ohnehin zu spät", so Forstmann Leicht. "Mein Vorgänger Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch hatte die Tiere längst freigelassen." Die beiden Weibchen waren trächtig, und offenbar wollten die Forstleute, dass die Jungen in Freiheit geboren werden. Hecks und Hagenbecks Warnungen waren nicht unbegründet. Tatsächlich hat sich der Kleinbär mancherorts zur Plage entwickelt. Die Recherchen von Forstmann Leicht ergaben auch, dass sich der Name Görings auf keinem Blatt der vergilbten Akten finden ließ. Der damalige für Jagd und Naturschutz zuständige Hermann Göring war demnach, wie lange Zeit kolportiert wurde, nicht damit befasst.

Ein Zeitzeuge 

Herr Klingenthal, der als Wehrmachtssoldat bei der Aussetzung dabei war, wurde im Rahmen von Forschungstätigkeiten in Kassel im Jahr 2001 interviewt. Er beschrieb die Aussetzung folgendermaßen: "Ich wurde am 12. April 1934 zusammen mit meinen Kameraden ins Revier Asel am Edersee abkommandiert, um während der Aussetzung Spalier zu stehen. Neben zahlreichen Gästen nahmen auch verschiedene hohe Beamte an dem Ereignis teil. Ein Bläsercorps war vor Ort und nachdem der damalige Forstmeister Freiherr Sittich von Berlepsch seine Rede beendet hatte, erklang die Nationalhymne. Anschließend wurden zwei verblendete Holzkisten geöffnet, in denen sich je ein Waschbärpärchen befand" (Herr Klingenthal mündlich.)

Quellen: Waschbärenforschung Müritz Nationalpark; dpa; FAZ; M. Huber;

1
SEP
2023

Das geht uns alle an: Genetische Verarmung unseres Rotwildes - auch im bayerischen Odenwald

Auf einer Fachtagung in Bad Orb, wurde aktuell am 15. Juli 2023 über ein kaum lauffähiges Rotwildkalb diskutiert, das Anfang Juni von Jägern im Gebiet Kellerwald-Burgwald gefunden und getötet worden war. Das stark missgebildete Tier litt den Angaben zufolge an Defektgenen seiner eng verwandten Elterntiere und war ohne Hufschalen geboren worden. «Das nun erlöste Jungtier bildet die traurige Spitze der genetischen Verarmung unseres heimischen Rotwildes» erklärte der hessische Jagdpräsident Jürgen Ellenberger. 

Es sei absolut unverständlich, dass sich das grün geführte Umweltministerium in Hessen einer Wiedervernetzung durch Abschussvorgaben in den Weg stelle und den Bau von Grünbrücken an den neuralgischen Punkten nicht entschlossener vorantreibe.

Die Jäger machen die zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben für die fortschreitende genetische Verarmung der Wildtiere verantwortlich. Die Abschussvorgaben machten die natürliche Wanderung der Tiere und damit den genetischen Austausch nahezu unmöglich. Es brauche mehr Landschaftsbrücken über die Autobahnen und ein Schonung junger wandernder Hirsche. Es gelte, kleinere Rotwildgebiete wieder miteinander zu vernetzen, teilten die Verbände Hessen und Bayern mit.

1
JUN
2023

Waschbären haben Deutschland im Griff

Waschbären haben Deutschland fest im Griff

Hunderttausende von ihnen leben hier. Die Historie um den Einzug nach Deutschland bilden gerade einmal zwei Pärchen dieser Kleinbären und zwar im April 1934. Die Idee und die vier Tiere kamen von Geflügelzüchter und Pelztierhändler Rolf Haag, wohl aus Freude, unsere heimische Fauna bereichern zu können. Gegen Kriegsende 1945 wurden außerdem einige Waschbären von einem Pelztierzüchter in der Nähe von Berlin ausgesetzt. Von diesen wenigen Exemplaren stammen die heutigen in Deutschland wildlebenden Waschbären ab. Von Nordhessen und Brandenburg aus eroberten sie sich ganz Deutschland als Heimat. 

Dank der beiden hessischen Förster Herrn Horst Mahron und Herrn Eberhard Leicht, scheint der Fall der deutschen Waschbärpopulation gelöst: Beide stöberten in alten Unterlagen und fanden im Jahr 2009 heraus, dass Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch, Förster in Vöhl am Edersee, zwei Waschtierpärchen schon ausgesetzt hatte, noch bevor er dazu die Genehmigung aus Berlin erhalten hatte. Forstmann Leicht übrigens, als Leiter des Reviers Vöhl-Edersee, war Nachmieter der vormaligen Kollegen, die damals in Nordwesthessen die Waschbären aussetzten. Darüber wurde nicht nur akribisch Buch geführt, die Akten wurden auch verwahrt und brachten Licht ins Dunkel.

Allem voran wurde zwischen 1933/34 ein Genehmigungsverfahren nach preußischer Manier eingeleitet, da die Region nicht nur zu Deutschland, sondern damals auch zu Preußen gehörte. Pelzhändler hatten die Idee, den Kleinbären in die heimische Fauna zu holen. Die Experten aber, waren dagegen. Aus den gesichteten Unterlagen ging hervor, dass erst einmal ein Antrag an das Regierungspräsidium in Kassel gestellt wurde. Das Präsidium dort, habe den Antrag an den damaligen Landesjägermeister weitergereicht. Dieser wiederum saß im Lande Preußen in Berlin. Dort gab es Widerstand von den in Tierfragen bekanntesten Köpfen im Deutschen Reich: Carl Hagenbeck, Tierforscher aus der Hamburger Zoodynastie, und Lutz Heck, Namensgeber des Heckrindes, wie sein Vater Direktor des Berliner Zoos und Bruder des Münchner Zoodirektors. Lutz Heck, so geht aus den Unterlagen hervor, zeigte sich "nicht so ganz einverstanden", Herr Hagenbeck verwies auf einen in seinem Garten ausgebüxten Waschbären: "Er hatte sechs Junge zu ernähren und stahl mir täglich mehrere Enten, Meerschweinchen und dergleichen".

Beamtentum und Ministerialbürokratie

Monatelang wurden die Akten in der obersten Jagdbehörde gewälzt. "Als dann eine Entscheidung aus Berlin kam, war es ohnehin zu spät", so Forstmann Leicht. "Mein Vorgänger Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch hatte die Tiere längst freigelassen." Die beiden Weibchen waren trächtig, und offenbar wollten die Forstleute, dass die Jungen in Freiheit geboren werden. Hecks und Hagenbecks Warnungen waren nicht unbegründet. Tatsächlich hat sich der Kleinbär mancherorts zur Plage entwickelt. Die Recherchen von Forstmann Leicht ergaben auch, dass sich der Name Görings auf keinem Blatt der vergilbten Akten finden ließ. Der damalige für Jagd und Naturschutz zuständige Hermann Göring war demnach, wie lange Zeit kolportiert wurde, nicht damit befasst.

Ein Zeitzeuge 

Herr Klingenthal, der als Wehrmachtssoldat bei der Aussetzung dabei war, wurde im Rahmen von Forschungstätigkeiten in Kassel im Jahr 2001 interviewt. Er beschrieb die Aussetzung folgendermaßen: "Ich wurde am 12. April 1934 zusammen mit meinen Kameraden ins Revier Asel am Edersee abkommandiert, um während der Aussetzung Spalier zu stehen. Neben zahlreichen Gästen nahmen auch verschiedene hohe Beamte an dem Ereignis teil. Ein Bläsercorps war vor Ort und nachdem der damalige Forstmeister Freiherr Sittich von Berlepsch seine Rede beendet hatte, erklang die Nationalhymne. Anschließend wurden zwei verblendete Holzkisten geöffnet, in denen sich je ein Waschbärpärchen befand" (Herr Klingenthal mündlich.)

Quellen: Waschbärenforschung Müritz Nationalpark; dpa; FAZ; M. Huber;

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